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   OLG Hamm, 06.05.2002 - 13 U 221/01   

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OLG Hamm, 06.05.2002 - 13 U 221/01 (https://dejure.org/2002,6080)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.05.2002 - 13 U 221/01 (https://dejure.org/2002,6080)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Mai 2002 - 13 U 221/01 (https://dejure.org/2002,6080)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung der Vorfahrt; Verkehrssituation "Halbe Vorfahrt"; Mithaftung des Vorfahrtberechtigten; Langsames Hineintasten in den Kreuzungsbereich

  • Judicialis

    StVO § 8 I 1; ; StVO § 8 II 1; ; StVG § 17; ; BGB § 288; ; BGB § 284; ; ZPO § 92; ; ZPO § 543; ; ZPO § 708 Nr. 10

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mithaftung bei Verletzung der "halben Vorfahrt"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    An "Rechts-vor-links"-Kreuzungen gilt "halbe Vorfahrt" - Zu schnell fahrender Vorfahrtsberechtigter haftet bei Unfall mit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2003, 377
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.06.1977 - VI ZR 97/76

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und überhöhter Geschwindigkeit des

    Auszug aus OLG Hamm, 06.05.2002 - 13 U 221/01
    Diese mit "halber Vorfahrt" bezeichnete Situation (BGH VersR 77, 917; NJW 85, 2757; Senat NZV 2000, 124 = DAR 2000, 64) dient grundsätzlich auch dem Schutz des von links kommenden Wartepflichtigen.

    Die Quotierung von 3/4 zu 1/4 orientiert sich dabei an der Entscheidung des BGH (VersR 1977, 917, 918).

  • BGH, 21.05.1985 - VI ZR 201/83

    Geltung des Vertrauensgrundsatzes beim Einfahren in eine Straßenkreuzung;

    Auszug aus OLG Hamm, 06.05.2002 - 13 U 221/01
    Diese mit "halber Vorfahrt" bezeichnete Situation (BGH VersR 77, 917; NJW 85, 2757; Senat NZV 2000, 124 = DAR 2000, 64) dient grundsätzlich auch dem Schutz des von links kommenden Wartepflichtigen.
  • OLG Hamm, 15.03.1999 - 13 U 208/98
    Auszug aus OLG Hamm, 06.05.2002 - 13 U 221/01
    Diese mit "halber Vorfahrt" bezeichnete Situation (BGH VersR 77, 917; NJW 85, 2757; Senat NZV 2000, 124 = DAR 2000, 64) dient grundsätzlich auch dem Schutz des von links kommenden Wartepflichtigen.
  • OLG Hamm, 01.10.2015 - 9 U 73/15

    Sorgfaltspflichten bei "halber Vorfahrt" - Rechts-vor-Links-Regel

    Diese mit "halber Vorfahrt" bezeichnete Situation dient grundsätzlich auch dem Schutz des von links kommenden Wartepflichtigen (OLG Hamm, 6. Mai 2002, 13 U 221/01).

    Diese mit "halber Vorfahrt" bezeichnete Situation dient grundsätzlich auch dem Schutz des von links kommenden Wartepflichtigen (OLG Hamm, U. v. 06.05.2002 - 13 U 221/01 -, juris).

  • OLG Hamm, 24.07.2018 - 7 U 35/18

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung

    Um deren Vorfahrt beachten zu können, muss er mit mäßiger Geschwindigkeit an die Kreuzung heranfahren und sich darauf einstellen, dass er notfalls rechtzeitig anhalten kann, um die ihm gegenüber Vorfahrtsberechtigten durchfahren zu lassen (OLG Hamm, Urteil vom 6.5.2002, Az. 13 U 221/01, Rn 5-, juris; Beschluss vom 1.10.2015, Az. 9 U 73/15; KG Berlin, Urteil vom 21.9.2016, Az. 29 U 45/15, Rn 6-, juris).

    Daher muss sich der Vorfahrtsberechtigte nach diesen Haftungsgrundsätzen auch nur dann langsam in den Kreuzungsbereich hineintasten, wenn er wegen der unübersichtlichen Örtlichkeit die kreuzende Straße nach rechts nicht rechtzeitig und weit genug einsehen kann (OLG Hamm, Urteil vom 6.5.2002, Az. 13 U 221/01, Rn 5-, juris).

  • KG, 23.07.2009 - 12 U 212/08

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Verletzung der sog. halben Vorfahrt und

    Kommt es in dieser Situation der halben Vorfahrt zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Vorfahrtsberechtigten und einem von links kommenden Wartepflichtigen, führt dies in aller Regel zu einer Mithaftung des Vorfahrtberechtigten mit 25% (vgl. OLG Hamm, NZV 2003, 377).
  • OLG Hamm, 09.06.2020 - 7 U 19/19

    Verkehrsunfall, halbe Vorfahrt, Vertrauensgrundsatz

    Dies gilt besonders im Fall einer unübersichtlichen Kreuzung (BGH, Urt. v. 21.06.1977, VI ZR 97/76, VersR 1977, 917; KG Berlin, Beschl. v. 23.07.2009, 12 U 212/08, NZV 2010, 255; OLG Hamm, Urt. v. 06.05.2002, 13 U 221/01 - juris Rn. 5; König, in: Hentschel/König/Dauer, aaO, § 8 StVO Rn. 38).

    Auf diese Beachtung durfte wiederum auch der Beklagte zu 1) dergestalt vertrauen, dass er bei Unübersichtlichkeit der Kreuzung aus Sicht des Klägers mit angepasster Geschwindigkeit des Klägers rechnen durfte, denn diese Regelung dient auch dem Schutz des von links kommenden Wartepflichtigen (BGH, Urt. v. 21.06.1977 aaO Rn. 12; OLG Hamm, Urt. v. 06.05.2002 aaO; KG Berlin, Beschl. v. 23.07.2009 aaO).

  • OLG Jena, 04.12.2015 - 2 U 326/15

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Vorfahrtsrecht bei Verkehrsunfall

    So dient das Gebot, an eine schwer einsehbare Kreuzung, die nicht durch Verkehrszeichen geregelt ist, nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranzufahren, auch dem Schutz des Wartepflichtigen (BGH, BeckRS 1977, 30398098; OLG Hamm, Urteil vom 06.05.2002 - 13 U 221/01 -, NZV 2003, 377).
  • OLG Brandenburg, 18.10.2018 - 12 U 70/17

    Feststellung einer Unfallmanipulation bei ungewöhnlicher Häufung von

    Allerdings muss sich der gegenüber dem von links Kommenden Vorfahrtberechtigte nur dann langsam in den Kreuzungsbereich hinein tasten, wenn er wegen der unübersichtlichen Örtlichkeit die kreuzende Straße nach rechts nicht rechtzeitig und weit genug einsehen kann (vgl. BGH VersR 1977, 917; BGH NJW 1985, 2757; OLG Hamm NZV 2003, 377, 378).
  • OLG Köln, 12.10.2022 - 16 U 194/21

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge bei Vorfahrtregelung "rechts

    Diese regelmäßig als "halbe Vorfahrt" beschriebene Verkehrssituation dient nicht nur dem Schutz eines von rechts kommenden Vorfahrtberechtigten, sondern dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer, also auch dem eigentlich von links kommenden Wartepflichtigen (vgl. BGH Urteil v. 21.05.1985, VI ZR 201/83, NJW 1985, 2757; OLG Hamm Urteil v. 06.05.2002, 13 U 221/01, Juris; KG Beschluss v. 23.07.2009, 12 U 212/08, Juris; OLG Hamm Beschluss v. 01.10.2015, I-9 U 73/15, Juris; KG Urteil v. 21.09.2016, 29 U 54/15, Juris, mit Anm. Wenker in: jurisPR-VerkR 3/2017; OLG Hamm Beschluss v. 24.07.2018, 7 U 35/18, Juris, Rn. 41).
  • LG Saarbrücken, 10.07.2009 - 13 S 154/09

    Grundsätze der Haftungsbewertung bei Rechts-vor-Links-Unfällen

    Der sich von links nähernde Wartepflichtige darf seinerseits vertrauen, dass der ihm gegenüber Berechtigte selbst seiner Wartepflicht nachkommt, so dass bei einer Kollision zwischen beiden den Berechtigten eine Mithaftung treffen kann (st. Rspr. BGH NJW 1985, 2757; OLG Hamm NZV 2003, 377; Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 8 StVO Rdn. 38; Geigel/Zieres, Der Haftpflichtprozess, 25. Aufl., 27. Kap. Rdn. 234 f., jew. m.w.N.; LG Gießen DAR 1995, 292; OLG Hamm NZV 2003, 377).
  • LG Hagen, 21.01.2013 - 4 O 314/11

    Anscheinsbeweis eines Verstoßes gegen die Vorfahrtsregelung "Rechts vor Links"

    (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 06.05.2002, 13 U 221/01).
  • LG Cottbus, 05.04.2017 - 4 O 327/13
    Allerdings muss sich der Vorfahrtsberechtigte dann langsam in den Kreuzungsbereich hineintasten, wenn er wegen unübersichtlicher Örtlichkeit die kreuzende Straße nach rechts nicht rechtzeitig und weit genug einsehen kann (OLG Hamm, DAR 2002, 508 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 16.07.2002 - 1 Sch 8/02, 1 Sch 8/2002   

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https://dejure.org/2002,6041
OLG Stuttgart, 16.07.2002 - 1 Sch 8/02, 1 Sch 8/2002 (https://dejure.org/2002,6041)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.07.2002 - 1 Sch 8/02, 1 Sch 8/2002 (https://dejure.org/2002,6041)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Juli 2002 - 1 Sch 8/02, 1 Sch 8/2002 (https://dejure.org/2002,6041)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Schiedsspruchs des ständigen Schiedsgerichts für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen des Deutschen Fußballbundes; Abhängigkeit der Lizenzvergabe von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Vereine und Kapitalgesellschaften der ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verfahren zur Aufhebung eines Schiedsspruchs: Begründung der örtlichen Zuständigkeit durch rügelose Einlassung

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    § 39 ZPO, § ... 40 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 66 Abs. 1 ZPO, § 160 Abs. 3 Ziff. 4 ZPO, § 161 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § 383 Abs. 1 Ziff. 6 ZPO, § 580 Nr. 4 ZPO, § 1027 ZPO, § 1036 Abs. 1 ZPO, § 1036 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 1037 Abs. 2, Abs. 3 ZPO, § 1042 Abs. 3, § 1059 Abs. 2 Nr. 1 lit. b, d, Abs. 2 Nr. 2 lit. b, § 1062 ZPO, § 40 Abs. 1 DRiG, § 71 DRiG, § 42 Abs. 2 Satz 1 BRRG, § 31 BGB, § 134 BGB, § 138 BGB, 826 BGB
    Aufhebungsverfahren Anerkennungsverfahren Vollstreckbarerklärungsverfahren: - Zuständigkeit, örtlich; Schiedsrichterliches Verfahren: - Nebenintervention; Aufhebungsgründe Versagungsgründe: - nicht ordnungsgemäßes Verfahren, rügelose Einlassung; - rechtliches Gehör; - ...

  • rechtsportal.de

    Gerichtliche Zuständigkeit in Verfahren zur Aufhebung eines Schiedsspruchs; Beteiligung eines in Schiedsverfahren zugelassenen Streithelfers; Rechtsfolgen der fehlerhaften Nebentätigkeitsgenehmigung eines Schiedsrichters

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1224 (Ls.)
  • NJW-RR 2003, 495
  • SchiedsVZ 2003, 84
  • SpuRt 2002, 207
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.11.2000 - III ZB 55/99

    Aufhebung eines Schiedsspruchs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.07.2002 - 1 Sch 8/02
    Zwar ist ein durch den Restitutionsgrund des § 580 Nr. 4 ZPO konkretisierter Verstoß gegen den ordre public (§ 1059 Abs. 2 Nr. 2 lit. b ZPO) als gegeben anzusehen, wenn der Schiedsspruch durch Betrug des Vertreters einer Partei erwirkt worden ist (vgl. BGH NJW 2001, 373 ff).
  • BGH, 29.01.1962 - II ZR 1/61

    Stimmrechtsausschluß

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.07.2002 - 1 Sch 8/02
    Zwar soll nach § 31 BGB das Verhalten des Aufsichtsrats einer AG zurechenbar sein (Soergel-Hadding, BGB, 13. Auflage, RN 11 zu § 31 BGB; einschränkend Reuter in: Münchner Kommentar zum BGB, 3. Auflage, RN 14 zu § 31 BGB; offen gelassen in BGHZ 36, 296, 309).
  • BGH, 04.03.1999 - III ZR 72/98

    Befangenheit eines Schiedsrichters

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.07.2002 - 1 Sch 8/02
    Der Senat geht davon aus, dass ein Befangenheitsgesuch gegen die beisitzenden Richter auch noch nach Verkündung des Schiedsspruchs und vor dessen Zustellung angebracht werden kann (vgl. zum alten Rechtszustand BGH NJW 1999, 2370 ff = MDR 1999, 755 ff).
  • BGH, 29.11.1988 - XI ZR 85/88

    Durchbrechung der Rechtskraft wegen sittenwidriger Erschleichung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.07.2002 - 1 Sch 8/02
    Dazu müsste er u.a. die objektive Unrichtigkeit des Schiedsspruchs beweisen und diese Unrichtigkeit dürfte nicht auf einer eigenen nachlässigen Prozessführung beruhen (vgl. Zöller-Vollkommer, ZPO, 23. Auflage, RN 74 Vor § 322 ZPO; BGH NJW 1974, 557 und 1989, 1285, je unter Hinweis auf die entsprechende Anwendung von § 582 ZPO bei Schadensersatzklagen aus § 826 BGB).
  • BGH, 23.01.1974 - VIII ZR 131/72

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Restitutionsklage - Anforderungen an

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.07.2002 - 1 Sch 8/02
    Dazu müsste er u.a. die objektive Unrichtigkeit des Schiedsspruchs beweisen und diese Unrichtigkeit dürfte nicht auf einer eigenen nachlässigen Prozessführung beruhen (vgl. Zöller-Vollkommer, ZPO, 23. Auflage, RN 74 Vor § 322 ZPO; BGH NJW 1974, 557 und 1989, 1285, je unter Hinweis auf die entsprechende Anwendung von § 582 ZPO bei Schadensersatzklagen aus § 826 BGB).
  • OLG Brandenburg, 05.01.2000 - 8 Sch 6/99

    Zuständigkeit der Oberlandesgerichte für Entscheidungen über Vollstreckungstitel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.07.2002 - 1 Sch 8/02
    Unabhängig davon, ob die gesetzliche Zuständigkeit der Oberlandesgerichte eine sachliche oder funktionale ist (vgl. OLG Brandenburg OLGR 2000, 97 = NJW-RR 2001, 645-646), ist jedenfalls eine Ausschließlichkeitsregelung für die örtliche Zuständigkeit nicht getroffen (Münch in: Münchner Kommentar zur ZPO, 2. Auflage, § 1062 ZPO RN 14).
  • BGH, 11.02.1971 - VII ZR 73/69

    Schiedsvergleich; Verstoß gegen § 40 DRiG

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.07.2002 - 1 Sch 8/02
    Das Fehlen oder aber auch nur die fehlerhafte Erteilung einer Nebentätigkeitsgenehmigung kann nach Auffassung des Senates nicht die Unwirksamkeit des Schiedsrichtervertrages bewirken, weil es nicht zu Lasten der Schiedsparteien gehen darf, dass ein Schiedsrichter nicht die erforderliche Genehmigung für seine Tätigkeit hat oder gar eine solche trotz Vorliegens nicht hätte erhalten dürfen (vgl. Stein/Jonas-Schlosser, ZPO, 21. Bearb., Rn. 1 zu § 1032 ZPO a.F. und auch Musielak/Voit, a.a.O., Rn. 16 zu § 1059 ZPO; andere Meinung Breetzke in einer Anmerkung zu BGH NJW 1971, 755 ff in NJW 1971, 1458 f., Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit, 6. Aufl., Kap. 9, Rn. 3 und Habscheid in KTS 1972, 209 ff, 210/211).
  • BGH, 10.03.2016 - I ZB 99/14

    Schiedsgerichtliches Verfahren: Aufhebung des Schiedsspruchs bei Besetzung des

    Da das Erfordernis der Genehmigung einer solchen Nebentätigkeit jedoch allein dem Schutz des Vertrauens der Allgemeinheit in die Unabhängigkeit der staatlichen Rechtspflege dient, führt das Fehlen oder die fehlerhafte Erteilung der erforderlichen Genehmigung nicht zu einer fehlerhaften Bildung des Schiedsgerichts und rechtfertigt daher nicht die Aufhebung des Schiedsspruchs (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 16. Juli 2002 - 1 Sch 8/02, SchiedsVZ 2003, 84, 87; Schlosser in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 1036 aF Rn. 4; MünchKomm.ZPO/Münch, 4. Aufl., vor §§ 1034 ff. Rn. 58; Voit in Musielak/Voit, ZPO, 12. Aufl., § 1035 Rn. 17 und § 1059 Rn. 16; Zöller/Geimer, ZPO, 31. Aufl., § 1035 Rn. 33; Lachmann, Handbuch für die Schiedsgerichtspraxis, 3. Aufl., Kap. 10 Rn. 859 bis 861; Nacimiento/Geimer, SchiedsVZ 2003, 88, 91; Kröll, SchiedsVZ 2004, 113, 116; Wittmann, jurisPR-HaGesR 1/2015 Anm. 3; aA Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit, 7. Aufl., Kap. 9 Rn. 3).
  • OLG Frankfurt, 26.11.2020 - 26 Sch 14/20

    Verbot der révision au fond im Aufhebungsverfahren

    Das Verbot der révision au fond greift selbst dann, wenn die Beweiswürdigung erkennbar falsch ist (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 10.07.2014 - 26 Sch 2/14 -, juris; OLG München, Beschluss vom 02.03.2011 - 34 Sch 6/11 -, juris; Beschluss vom 18.12.2013 - 34 Sch 14/12 -, juris; Poseck, in: Salger/Trittmann (Hrsg.), Internationale Schiedsverfahren, 1. Aufl. 2019, § 22, Rdnr. 57; Hammer, Überprüfung von Schiedsverfahren durch staatliche Gerichte in Deutschland, 1. Aufl., 2018, Rdnr. 728; s. auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.07.2002 - 1 Sch 8/02 -, SchiedsVZ 2003, 84, 86: "Eine inhaltliche Würdigung der Zeugenaussagen findet nicht statt.").
  • OLG Frankfurt, 24.01.2019 - 26 SchH 2/18

    Schiedsverfahren: Befangenheit des Schiedsrichters - Offenlegungspflichten nach §

    Für diese Auffassung spricht insbesondere die Erwägung, dass mit dem Ablehnungsverfahren nach § 1037 Abs. 3 ZPO ein zwischenzeitlich erlassener Schiedsspruch nicht beseitigt werden kann (vgl. insoweit auch OLG Stuttgart, NJW-RR 2003, 495, 497 [OLG Stuttgart 16.07.2002 - 1 Sch 8/02] ) und auch der Umstand, dass die Entscheidung des staatlichen Gerichts nach §§ 1037, 1062 Abs. 1 Nr. 1 ZPO nicht der Rechtsbeschwerde nach § 1065 ZPO unterliegt.
  • BayObLG, 07.12.2022 - 101 Sch 76/22

    Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines Teilschiedsspruchs

    Der Aufhebungsantrag ist kein Rechtsmittel zur Überprüfung der sachlichen Richtigkeit des Schiedsspruchs (OLG Stuttgart, Beschluss vom 16. Juli 2002, 1 Sch 8/02, NJW-RR 2003, 495 [498, juris Rn. 65]).
  • OLG Stuttgart, 15.11.2007 - 1 SchH 4/07

    Schiedsverfahren: Zulässigkeit nach Wegfall des vereinbarten Schiedsrichters

    Es entspricht ganz h.M., der sich der Senat anschließt, dass im Schiedsverfahren eine Streithilfe nur mit Zustimmung der Parteien und gegebenenfalls des Schiedsrichters statthaft ist (Schwab/Walter, aaO, Kap.16, RN 18; Zöller-Vollkommer, ZPO, 26. Auflage, RN 2a zu § 66 ZPO; Zöller-Geimer, aaO, RN 41 zu § 1042; auch OLG Stuttgart. SchiedsVZ 2003, 84).
  • OLG München, 03.01.2014 - 34 SchH 7/13

    Ablehnung eines Schiedsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit: Fortbestehen

    Soweit das Oberlandesgericht Stuttgart (SchiedsVZ 2003, 84/87) über die Ablehnung zugleich im Rahmen eines Aufhebungsverfahrens entschieden hat, lag dem zugrunde, dass das Befangenheitsgesuch erst nach Verkündung des Schiedsspruchs angebracht wurde.
  • BGH, 10.03.2016 - I ZB 100/14

    Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf Vollstreckbarerklärung

    Da das Erfordernis der Genehmigung einer solchen Nebentätigkeit jedoch allein dem Schutz des Vertrauens der Allgemeinheit in die Unabhängigkeit der staatlichen Rechtspflege dient, führt das Fehlen oder die fehlerhafte Erteilung der erforderlichen Genehmigung nicht zu einer fehlerhaften Bildung des Schiedsgerichts und rechtfertigt daher nicht die Aufhebung des Schiedsspruchs (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 16. Juli 2002 - 1 Sch 8/02, SchiedsVZ 2003, 84, 87; Schlosser in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 1036 aF Rn. 4; MünchKomm.
  • OLG Bremen, 10.10.2014 - 2 Sch 2/14

    Wirksamkeit des Schiedsspruchs trotz fehlender oder fehlerhaft erteilter

    Allein das Fehlen oder aber auch die fehlerhafte Erteilung einer Nebentätigkeitsgenehmigung kann nicht die Unwirksamkeit des Schiedsrichtervertrages bewirken, weil es nicht zu Lasten der Schiedsparteien gehen darf, dass ein Schiedsrichter nicht die erforderliche Genehmigung für seine Tätigkeit hat oder gar eine solche trotz Vorliegens nicht hätte erhalten dürfen (Stein/Jonas-Schlosser, ZPO, 21. Aufl., § 1032 aF Rn. 1; Musielak/Voit, ZPO, 11. Aufl., § 1059, Rn. 16; OLG Stuttgart, Beschl. v. 16.07.2002 - 1 Sch 8/02, BeckRS 2002, 17801; OLG Hamburg, Beschl. v. 8.9.2009 - 13 Sch 5/09).
  • OLG Frankfurt, 29.10.2009 - 26 Sch 12/09

    Schiedsspruch: Vorliegen eines Aufhebungsgrundes

    Nach anderer Auffassung ist der Ablehnungsgrund nur noch im Rahmen eines Aufhebungsverfahrens geltend zu machen (OLG Stuttgart, NJW-RR 2003, 495, 497 = SchiedsVZ 2003, 84, 87 mit zustimmender Anmerkung Nacimiento/Geimer; Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit, 7. Aufl., Kapitel 14 Rdn. 18; Musielak/Voit, ZPO, 7. Aufl., § 1037 Rdn. 5; für die Ablehnung im staatlichen Gerichtsverfahren auch BGH MDR 2007, 288).
  • OLG München, 17.10.2008 - 34 SchH 11/08

    Schiedsvereinbarung: Bestimmung der Zuständigkeit des staatlichen Gerichts bei

    Eine mündliche Verhandlung, wie sie der Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 16.07.2002 (NJW-RR 2003, 495/498) über die Aufhebung eines Schiedsspruchs zu Grunde lag, hat nicht stattgefunden.
  • OLG Stuttgart, 05.10.2009 - 1 SchH 3/07
  • OLG Frankfurt, 28.06.2012 - 26 Sch 5/12

    Kein Verfahren nach § 1059 ZPO für einstweilige Maßnahmen des Schiedsgerichts

  • OLG Hamm, 18.09.2003 - 17 SchH 7/03
  • OLG Naumburg, 26.11.2004 - 10 Sch 3/04
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 24.04.2002 - 11 UF 682/01   

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OLG Nürnberg, 24.04.2002 - 11 UF 682/01 (https://dejure.org/2002,3293)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24.04.2002 - 11 UF 682/01 (https://dejure.org/2002,3293)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24. April 2002 - 11 UF 682/01 (https://dejure.org/2002,3293)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Internationale Zuständigkeit des deutschen Familiengerichts zur Regelung der elterlichen Sorge; Anhängigkeit eines Trennungsverfahrens nach Art. 150 ff. des italienischen Zivilgesetzbuches; Entscheidungsbefugnis des deutschen Familiengerichts; Aufenthaltswechsel nach ...

  • Wolters Kluwer

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte zur Entscheidung im Sorgerechtsstreit; Begründung eines neuen gewöhnlichen Aufenthalts eines Minderjährigen bei einem Aufenthaltswechsel gegen den Willen eines Sorgeberechtigten; Anwendung deutschen Rechts bei ...

  • Judicialis

    MSA Art. 1; ; MSA Art. 13 Abs. 1; ; MSA Art. 15 Abs. 2; ; BGB § 1671; ; BGB § 1697 a

  • rechtsportal.de

    Zur Zuständigkeit des Familiengerichts bezüglich der Regelung der elterlichen Sorge bei Anhängigkeit eines Trennungsverfahrens in Italien

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Gerichtliche Zuständigkeit für Regelung der elterlichen Sorge bei Anhängigkeit eines Trennungsverfahrens in Italien; Befugnisse des deutschen Familiengerichts

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Elterliche Sorge - Internationale Zuständigkeit deutscher Familiengerichte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1515
  • FamRZ 2003, 163
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 29.10.1980 - IVb ZB 586/80

    Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.04.2002 - 11 UF 682/01
    Infolge des Aufenthaltswechsels und der erfolgten Eingliederung in die neue Umgebung in H ist die zunächst gegebene internationale Zuständigkeit des Gerichts in N entfallen und die neue der deutschen Gerichte begründet worden (Palandt/Heldrich, BGB, 61. Aufl., Anhang zu Artikel 24 EGBGB, Rdnr.9; BGH NJW 1981, 520 ff.; OLG Düsseldorf, 1984, FamRZ 194 ff.; OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1352 ff.; OLG Hamm, FamRZ 1974, 155 ff.; OLG Stuttgart, FamRZ 1989, 1110 ff.; OLG Hamm, FamRZ 1991, 1346 ff.; OLG Köln, FamRZ 1991, 363 ff.; OLG Celle, FamRZ 1993, 96 ff.; OLG Stuttgart, FamRZ 1997, 51 ff.).

    Diese Erwägungen gelten auch in sogenannten Entführungsfällen (BGH FamRZ 1981, 135 ff.; Staudinger-Kropholler, 2000, Rdnr. 406 zur Vorbemerkung zu Artikel 19 EGBGB; OLG Düsseldorf, FamRZ 1989, 204 ff.; OLG Düsseldorf, FamRZ 1984, 194 ff.).

  • BGH, 11.01.1984 - IVb ZR 41/82

    Berufung gegen ein Scheidungsurteil; Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.04.2002 - 11 UF 682/01
    Diese Verbundzuständigkeit hat aber keinen Vorrang vor der Zuständigkeit nach dem MSA (BGH, FamRZ 1984, 350).
  • BGH, 28.05.1986 - IVb ZB 36/84

    Rechtskraft und Abänderbarkeit von Sorgerechtsentscheidungen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.04.2002 - 11 UF 682/01
    Denn die von dem Gericht in N getroffene vorläufige Entscheidung ist in Deutschland nicht anerkennungsfähig (BGH NJW-RR 1986, Seite 1130 ff.).
  • OLG Köln, 01.03.2018 - 10 UF 19/18

    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Kindesvater im Rahmen eines

    Ein gemeinsames Sorgerecht scheidet daher aus, wenn - wie hier - die Eltern über das Aufenthaltsbestimmungsrecht streiten (vgl. OLG Nürnberg, Beschl. v. 24.04.2002 - 11 UF 682/01, FamRZ 2003, 163 (164); Senat, Beschl. v. 07.09.2016 - 10 UF 66/16;Beschl. v. 15.11.2016 - 10 UF 130/16).
  • BGH, 22.06.2005 - XII ZB 186/03

    Zuständigkeit der Ehegerichte für Entscheidungen der elterlichen Verantwortung

    Auf die nunmehr eingelegte Beschwerde der Antragsgegnerin änderte das Oberlandesgericht Nürnberg die angefochtene Entscheidung des Amtsgerichts nach Anhörung der Parteien und der Kinder ab und übertrug mit Beschluß vom 24. April 2002 (veröffentlicht in FamRZ 2003, 163) die elterliche Sorge für die beiden Kinder auf die Antragsgegnerin.
  • OLG Köln, 04.11.2015 - 10 UF 123/15

    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die Mutter allein

    Ein gemeinsames Sorgerecht scheidet daher aus, wenn - wie hier - die Eltern über das Aufenthaltsbestimmungsrecht streiten (vgl. OLG Nürnberg, Beschl. v. 24.04.2002 - 11 UF 682/01, FamRZ 2003, 163 (164)).

    Andererseits aber sprechen die aufgezeigten Umstände dafür, dass dadurch - und alleine darauf kommt es an (vgl. OLG Nürnberg, Beschl. v. 24.04.2002 - 11 UF 682/01, FamRZ 2003, 163 (164)) - das Wohl des Kindes nicht gelitten hat.

  • OLG Nürnberg, 23.07.2003 - 7 WF 1144/03

    Vollstreckbarerklärung einer im Ausland im Rahmen eines Trennungsverfahrens

    Auf die gegen diese Entscheidung eingereichte Beschwerde der Antragsgegnerin änderte der 11. Senat des OLG Nürnberg mit Beschluss vom 24.4.2002 (11 UF 682/01) nach Anhörung beider Elternteile und des Kindes am 10.4.2002 den Beschluss des Amtsgerichts ab und übertrug die elterliche Sorge für beide Kinder auf die Antragsgegnerin.
  • OLG Köln, 15.11.2016 - 10 UF 130/16

    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts hinsichtlich eines minderjährigen

    Ein gemeinsames Sorgerecht scheidet daher aus, wenn - wie hier - die Eltern über das Aufenthaltsbestimmungsrecht streiten (vgl. OLG Nürnberg, Beschl. v. 24.04.2002 - 11 UF 682/01, FamRZ 2003, 163 (164)).
  • OLG Köln, 07.09.2016 - 10 UF 66/16

    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts hinsichtlich eines minderjährigen

    Ein gemeinsames Sorgerecht scheidet daher aus, wenn - wie hier - die Eltern über das Aufenthaltsbestimmungsrecht streiten (vgl. OLG Nürnberg, Beschl. v. 24.04.2002 - 11 UF 682/01, FamRZ 2003, 163 (164)).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 29.05.2002 - 1 U 1423/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5062
OLG Koblenz, 29.05.2002 - 1 U 1423/01 (https://dejure.org/2002,5062)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.05.2002 - 1 U 1423/01 (https://dejure.org/2002,5062)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. Mai 2002 - 1 U 1423/01 (https://dejure.org/2002,5062)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    BeurkG § 17 Abs. 1; BNotO § 19
    Grundsätzlich keine Amtspflicht des Notars zur Beratung

  • Wolters Kluwer

    Berufung; Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Hinweispflichten eines Notars bei der Beurkundung eines Veräußerungsvertrages ; Prüfungs-, Warn- und Hinweispflichten eines Notars; Sachverhaltsermittlung; Hinweispflicht eines Notars auf die Gefahr der Versteuerung ...

  • Judicialis

    BeurkG § 17; ; BeurkG § ... 21; ; BeurkG § 17 Abs. 1; ; BeurkG § 17 Abs. 1 Satz 2; ; EkStG § 23; ; EkStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BNotO § 19 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 711; ; ZPO § 108; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 543 Abs. 2 n. F.

  • rechtsportal.de

    Notare müssen nur in Ausnahmefällen über die Spekulationsfrist belehren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Belehrungspflicht über Spekulationsgewinn

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.06.1995 - IX ZR 203/94

    Beratungspflichten des Notars im Hinblick auf steuerliche Folgen eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2002 - 1 U 1423/01
    Auf jeden Fall nicht verpflichtet ist indes ein Notar, einen ihm unbekannten Sachverhalt erst zu ermitteln, der für die Besteuerung z. B. eines Spekulationsgeschäftes bedeutsam sein kann (BGH NJW 1985, 1225 und 1995, 2794); nur wenn er davon Kenntnis hat oder sich aus den bei ihm eingereichten Unterlagen ergibt, dass der Verkäufer einen vor weniger als 2 Jahren (nach altem Recht, also weniger als 10 Jahre nach derzeitiger Gesetzeslage) erworbenes Grundstück zu einem Preis verkauft, der die Anschaffungskosten übersteigt, so kann sich eine Hinweispflicht auf die Gefahr der Versteuerung eines Spekulationsgewinnes ergeben (Kunschert a. a. O. Rn. 188 m. w. N.).

    Vielmehr ist allein maßgebend, dass aus § 17 Abs. 1 BeurkG prinzipiell nicht das Gebot herzuleiten ist, auf steuerrechtliche Folgen des beurkundeten Geschäfts hinzuweisen, weil diese eben typischerweise nicht zum Inhalt eines Grundstückskaufvertrages selbst gehören, sondern sich kraft Gesetzes als Folgen daraus ergeben (BGH NJW 1995, 2794 sowie BGH WM 1992, 1533, 1535 und Haug a. a. O. Rn. 559).

  • BGH, 14.05.1992 - IX ZR 262/91

    Notarielle Beratungspflicht bei Kettenverkauf eines Grundstücks - Amtspflicht zur

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2002 - 1 U 1423/01
    Vielmehr ist allein maßgebend, dass aus § 17 Abs. 1 BeurkG prinzipiell nicht das Gebot herzuleiten ist, auf steuerrechtliche Folgen des beurkundeten Geschäfts hinzuweisen, weil diese eben typischerweise nicht zum Inhalt eines Grundstückskaufvertrages selbst gehören, sondern sich kraft Gesetzes als Folgen daraus ergeben (BGH NJW 1995, 2794 sowie BGH WM 1992, 1533, 1535 und Haug a. a. O. Rn. 559).
  • BGH, 02.07.1996 - IX ZR 299/95

    Kausalität eines Beratungsfehlers; Vermutung beratungsgerechten Verhaltens

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2002 - 1 U 1423/01
    Grundsätzlich besteht eine Belehrungspflicht dann, wenn der Notar aufgrund besonderer Umstände Sorge haben muss, dass sich der Beteiligte nicht bewusst ist, dass seine Vermögensinteressen durch das beurkundete Rechtsgeschäft gefährdet werden und ihm dadurch ein Schaden drohen kann (BGH NJW 1995, 330, 1996, 522 und 1996, 3009 m. w. N.; OLG Düsseldorf, VersR 1977, 1108 und - für viele - Kunschert in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 22. Aufl. 1997, Rn. 182).
  • BGH, 27.10.1994 - IX ZR 12/94

    Belehrungspflicht des Urkundsnotars hinsichtlich der Erbringung einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2002 - 1 U 1423/01
    Grundsätzlich besteht eine Belehrungspflicht dann, wenn der Notar aufgrund besonderer Umstände Sorge haben muss, dass sich der Beteiligte nicht bewusst ist, dass seine Vermögensinteressen durch das beurkundete Rechtsgeschäft gefährdet werden und ihm dadurch ein Schaden drohen kann (BGH NJW 1995, 330, 1996, 522 und 1996, 3009 m. w. N.; OLG Düsseldorf, VersR 1977, 1108 und - für viele - Kunschert in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 22. Aufl. 1997, Rn. 182).
  • BGH, 05.11.1982 - V ZR 217/81

    Schadensersatz wegen falscher Beratung durch einen Notar - Umfang der

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2002 - 1 U 1423/01
    Insbesondere ist er nicht verpflichtet, den an notariellen Amtshandlungen beteiligten Personen steuerliche Beratungen zu erteilen, wenn dies nicht ausnahmsweise - wie z. B. in § 13 Erbschaftssteuerdurchführungsverordnung - vorgeschrieben ist (BGH VersR 1983, 181 und 1985, 1225 sowie Haug, Amtshaftung des Notars, 2. Aufl. 1997, Rn. 559 m. Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur).
  • BGH, 05.02.1985 - IX ZR 83/84

    Tatsachenermittlung eines Notars bei der Beurkundung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2002 - 1 U 1423/01
    Auf jeden Fall nicht verpflichtet ist indes ein Notar, einen ihm unbekannten Sachverhalt erst zu ermitteln, der für die Besteuerung z. B. eines Spekulationsgeschäftes bedeutsam sein kann (BGH NJW 1985, 1225 und 1995, 2794); nur wenn er davon Kenntnis hat oder sich aus den bei ihm eingereichten Unterlagen ergibt, dass der Verkäufer einen vor weniger als 2 Jahren (nach altem Recht, also weniger als 10 Jahre nach derzeitiger Gesetzeslage) erworbenes Grundstück zu einem Preis verkauft, der die Anschaffungskosten übersteigt, so kann sich eine Hinweispflicht auf die Gefahr der Versteuerung eines Spekulationsgewinnes ergeben (Kunschert a. a. O. Rn. 188 m. w. N.).
  • OLG Hamburg, 12.06.1964 - 1 U 154/63

    Haftung für Rat oder Auskunft, Verwirkung des Anspruchs auf Maklercourtage

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2002 - 1 U 1423/01
    Denn im Gegensatz zum Notar umfasst die Beratungspflicht eines - wie hier mit dem Verkauf eines Grundstückes beauftragten - Maklers auch die Erteilung von steuerlichen Auskünften (OLG Köln MDR 1967, 302; Hanseatisches OLG Hamburg VersR 1965, 375 und OLG München JW 1961, 1534 sowie LG Hamburg MDR 1971, 1098).
  • OLG Düsseldorf, 16.12.1976 - 18 U 129/76
    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2002 - 1 U 1423/01
    Grundsätzlich besteht eine Belehrungspflicht dann, wenn der Notar aufgrund besonderer Umstände Sorge haben muss, dass sich der Beteiligte nicht bewusst ist, dass seine Vermögensinteressen durch das beurkundete Rechtsgeschäft gefährdet werden und ihm dadurch ein Schaden drohen kann (BGH NJW 1995, 330, 1996, 522 und 1996, 3009 m. w. N.; OLG Düsseldorf, VersR 1977, 1108 und - für viele - Kunschert in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 22. Aufl. 1997, Rn. 182).
  • OLG Köln, 14.04.1966 - 10 U 231/65
    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2002 - 1 U 1423/01
    Denn im Gegensatz zum Notar umfasst die Beratungspflicht eines - wie hier mit dem Verkauf eines Grundstückes beauftragten - Maklers auch die Erteilung von steuerlichen Auskünften (OLG Köln MDR 1967, 302; Hanseatisches OLG Hamburg VersR 1965, 375 und OLG München JW 1961, 1534 sowie LG Hamburg MDR 1971, 1098).
  • BGH, 12.07.2018 - I ZR 152/17

    Immobilienmakler muss steuerrechtliche Hinweise nicht erteilen

    Das Berufungsgericht hat weiterhin zutreffend angenommen, dass einen Makler unbeschadet des zu vorstehend II 1 Ausgeführten beim Fehlen einer entsprechenden Vereinbarung grundsätzlich keine vertragliche Nebenpflicht trifft, steuerrechtliche Fragen zu prüfen, die sich im Zusammenhang mit dem Vertrag stellen, den er vermittelt oder für dessen Abschluss er eine Gelegenheit nachweist, und seinen Auftraggeber über die in diesem Zusammenhang relevanten Umstände aufzuklären (vgl. OLG Koblenz, GuT 2002, 51 f. [juris Rn. 9]; LG Bremen, ZMR 2015, 506 [juris Rn. 12 f.]; MünchKomm.BGB/Roth, 7. Aufl., § 652 Rn. 258; Soergel/Engel, BGB, 13. Aufl., § 652 Rn. 140; Palandt/Sprau, BGB, 77. Aufl., § 652 Rn. 14; BeckOK BGB/Kotzian-Marggraf, Stand 1. November 2017, § 654 Rn. 17; BeckOGK BGB/Meier, Stand 1. Juni 2018, § 652 Rn. 378.1; NK-BGB/Wichert, 3. Aufl., § 652 Rn. 149; Erman/D. Fischer, BGB, 15. Aufl., § 652 Rn. 58 gegen Voraufl./O. Werner § 652 Rn. 58; D. Fischer, Maklerrecht, 4. Aufl., Kap. IX Rn. 14; ders., NJW 2015, 3278, 3283; aA OLG Koblenz, ZNotP 2002, 448, 449 [juris Rn. 24]; Staudinger/Arnold, BGB [Juli 2015], § 652 Rn. 220; Hamm/Schwerdtner, Maklerrecht, 7. Aufl., Rn. 338; jegliche Nebenpflicht in dieser Hinsicht verneinend: Jansen, Die Nebenpflichten im Maklerrecht, 2000, S. 115; zu der Möglichkeit einer Verpflichtung des Maklers zur Erteilung steuerlicher Auskünfte unter bestimmten Voraussetzungen vgl.
  • OLG Düsseldorf, 28.07.2017 - 7 U 118/16

    Pflichten des Maklers zur Aufklärung über die steuerlichen Folgen der Veräußerung

    Hinsichtlich der Frage, ob der Makler generell zur Aufklärung über die in § 23 Abs. 1 EStG normierte zehnjährige Spekulationsfrist verpflichtet ist, hat sich bisher keine gefestigte Rechtsprechung herausgebildet (ablehnend LG Bremen ZMR 2015, 506, Tz. 12 f.; bejahend in einem obiter dictum OLG Koblenz OLGR 2002, 400, Tz. 24; Hamm/Schwerdtner, Maklerrecht, 7. Auflage, Rn. 338).
  • KG, 08.07.2005 - 9 U 362/03

    Haftung des Urkundsnotars: Verneinung einer Aufklärungspflicht hinsichtlich

    Der Bundesgerichtshof hält den Notar nur dann von sich aus zur Belehrung für verpflichtet, wenn er weiß, dass der Verkäufer das Grundstück innerhalb der letzten zwei Jahre erworben hat und dass die Anschaffungskosten unter dem Verkaufspreis liegen (BGH, NJW 1989, 586; vgl. auch BGH, NJW 1985, 1225; NJW 1995, 2794; OLG Koblenz, OLGR 2002, 400).
  • OLG Koblenz, 30.10.2002 - 1 U 117/02

    Pflicht des Notars zur Belehrung über die Spekulationsfrist bei einem

    Diese Rechtsprechung hat der Senat jüngst auch nochmals in zwei Entscheidungen bestätigt (Urteile vom 13. Februar 2002 - 1 U 296/01 - sowie OLGR 2002 S. 400 - mit weiteren zahlreichen Nachweisen).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.02.2002 - 4 U 144/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6215
OLG Düsseldorf, 05.02.2002 - 4 U 144/01 (https://dejure.org/2002,6215)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.02.2002 - 4 U 144/01 (https://dejure.org/2002,6215)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Februar 2002 - 4 U 144/01 (https://dejure.org/2002,6215)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalls; Diebstahl einer Aktentasche mit Schmuck und Juwelen; Leistungsfreiheit des Versicherungsnehmers nach § 61 VVG; Reise- und Warenlagerversicherung ; Abstellen einer Aktentasche ohne Sicht- und Körperkontakt; ...

  • Judicialis

    VVG § 6; ; VVG § 61; ; VVG § 1 Abs. 1 S. 1; ; VVG § 49

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61
    Durch das Abstellen einer Aktentasche mit Schmuck während der Anmeldung an der Hotelrezeption wird der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt L

  • rechtsportal.de

    VVG § 6 § 61 § 1 Abs. 1 S. 1 § 49
    Verkehrssicherungspflichten eines Schmuckhändlers als Versicherungsnehmer

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 1282 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Bremen, 29.01.1981 - 2 U 70/81
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.02.2002 - 4 U 144/01
    Auch in subjektiver Hinsicht muss dem Versicherungsnehmer ein schlechthin unentschuldbares Fehlverhalten zur Last fallen (vgl. BGH NJW 1992, 3235, 3236; OLG Köln VersR 1999, 311, 312; OLG Bremen VersR 1983, 260; Römer/Langheid, VVG, § 61, Rdnr. 29}.

    400.000 DM mit sich führte, neben sich auf dem Boden abstellte und nicht dafür Sorge trug, dass entweder er oder seine Begleitperson Herr O zu der Tasche ständig Sicht- oder Körperkontakt halten konnten (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 19.1.2001 - 20 U 138/00 -, Pressemitteilung abgedruckt in MDR 18/2001, R 14; für die Reisegepäckversicherung: OLG Bremen VersR 1983, 260; OLG Karlsruhe VersR 1983, 479).

  • BGH, 29.09.1992 - XI ZR 265/91

    Grobe Fahrlässigkeit bei der Scheckannahme - Ablehnung unselbständiger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.02.2002 - 4 U 144/01
    Auch in subjektiver Hinsicht muss dem Versicherungsnehmer ein schlechthin unentschuldbares Fehlverhalten zur Last fallen (vgl. BGH NJW 1992, 3235, 3236; OLG Köln VersR 1999, 311, 312; OLG Bremen VersR 1983, 260; Römer/Langheid, VVG, § 61, Rdnr. 29}.
  • BGH, 24.11.1971 - IV ZR 135/69

    Transportgefahr - Risiken - Ruhender Zustand - Juwelierversicherung - Sorgfalt -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.02.2002 - 4 U 144/01
    Auch bedarf es keiner Entscheidung darüber, ob § 61 VVG durch Ziffer 6.1 des Versicherungsvertrages, wonach der Versicherungsnehmer bei allen Handlungen die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns des Edelstein-, Schmuck- und Uhrengewerbes wahrzunehmen habe, zum Nachteil des Versicherungsnehmers so abgeändert wurde, dass die Beklagte schon bei leicht fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles durch die Klägerin von ihrer Leistungspflicht befreit ist (vgl. hierzu BGH VersR 1972, 85, 86).
  • OLG Hamm, 19.01.2001 - 20 U 138/00

    Herbeiführen des Versicherungsfalls - Diebstahl eines Musterkoffers mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.02.2002 - 4 U 144/01
    400.000 DM mit sich führte, neben sich auf dem Boden abstellte und nicht dafür Sorge trug, dass entweder er oder seine Begleitperson Herr O zu der Tasche ständig Sicht- oder Körperkontakt halten konnten (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 19.1.2001 - 20 U 138/00 -, Pressemitteilung abgedruckt in MDR 18/2001, R 14; für die Reisegepäckversicherung: OLG Bremen VersR 1983, 260; OLG Karlsruhe VersR 1983, 479).
  • OLG Köln, 23.06.1998 - 9 U 201/97

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen grob fahrlässigen Fehlverhaltens des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.02.2002 - 4 U 144/01
    Auch in subjektiver Hinsicht muss dem Versicherungsnehmer ein schlechthin unentschuldbares Fehlverhalten zur Last fallen (vgl. BGH NJW 1992, 3235, 3236; OLG Köln VersR 1999, 311, 312; OLG Bremen VersR 1983, 260; Römer/Langheid, VVG, § 61, Rdnr. 29}.
  • OLG Karlsruhe, 01.04.1982 - 12 U 127/81

    schnell mal Zigaretten holen - § 61 VVG, Sorgfaltspflichten an Orten mit erhöhter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.02.2002 - 4 U 144/01
    400.000 DM mit sich führte, neben sich auf dem Boden abstellte und nicht dafür Sorge trug, dass entweder er oder seine Begleitperson Herr O zu der Tasche ständig Sicht- oder Körperkontakt halten konnten (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 19.1.2001 - 20 U 138/00 -, Pressemitteilung abgedruckt in MDR 18/2001, R 14; für die Reisegepäckversicherung: OLG Bremen VersR 1983, 260; OLG Karlsruhe VersR 1983, 479).
  • OLG Karlsruhe, 15.11.2007 - 12 U 69/07

    Transport-, Reise- und Warenlagerversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers

    Die von der Beklagten angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf r+s 2002, 483 betrifft einen ganz anders gelagerten Sachverhalt, der sich "im Herzen des Diamanten-Viertels von Antwerpen" ereignete.
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 15.08.2002 - 2 U 27/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,21912
OLG Bremen, 15.08.2002 - 2 U 27/02 (https://dejure.org/2002,21912)
OLG Bremen, Entscheidung vom 15.08.2002 - 2 U 27/02 (https://dejure.org/2002,21912)
OLG Bremen, Entscheidung vom 15. August 2002 - 2 U 27/02 (https://dejure.org/2002,21912)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
    Verwechslungsgefahr zweier Wort-Bildzeichen mit zugehörigen Slogan

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

    Auszug aus OLG Bremen, 15.08.2002 - 2 U 27/02
    Dieser Rechtssatz gilt im Grundsatz gleichermaßen und unabhängig davon, ob sich mehrgliedrige Wort- oder Wort-Bild-Zeichen gegenüberstehen oder ob ein mehrgliedriges Zeichen mit einem Zeichen aus nur einem Bestandteil zu vergleichen ist und welches der beiden Vergleichszeichen prioritätsälter ist (BGH GRUR 1996, 198, 199 - Springende Raubkatze BGH GRUR 1996, 404, 405 - Blendax Pep -).
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus OLG Bremen, 15.08.2002 - 2 U 27/02
    Selbst dem flüchtigen Betrachter, erst recht aber dem durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der im Einzelfall betroffenen Ware, auf dessen Wahrnehmung für die Beurteilung der Verwechslungsfähigkeit im Rahmen des § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG abzustellen ist (BGH WRP 2000, 535 - ATTACHE/TISSERAND -), stechen eindeutig zunächst die farblich hervorgehobenen Bestandteile der Wort-Bild-Marke der Antragstellerin zu 1. ins Auge.
  • BGH, 14.03.1996 - I ZB 36/93

    "Blendax Pep"; Bedeutung des Herstellernamens in zusammengesetzten Zeichen

    Auszug aus OLG Bremen, 15.08.2002 - 2 U 27/02
    Dieser Rechtssatz gilt im Grundsatz gleichermaßen und unabhängig davon, ob sich mehrgliedrige Wort- oder Wort-Bild-Zeichen gegenüberstehen oder ob ein mehrgliedriges Zeichen mit einem Zeichen aus nur einem Bestandteil zu vergleichen ist und welches der beiden Vergleichszeichen prioritätsälter ist (BGH GRUR 1996, 198, 199 - Springende Raubkatze BGH GRUR 1996, 404, 405 - Blendax Pep -).
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